Am 12. Januar 2020 haben wir die Ausstellung zum Fährturm eröffnet. Drei wesentliche Aspekte sind es, die die Geschichte um dieses Gebiet um den Fährturm erlebbar machen. In kurzen Texten und vielen Bildern stellen Wulf Biallas aus Hötensleben und Georg Much aus Schöningen diese Geschichte dar.
Die Ausstellungseröffnung war gut besucht und fand auch danach guten Zuspruch. Leider musste die Ausstellung nach zwei Monaten geschlossen werden. Jetzt ist sie wieder – im Rahmen der Corona-Regeln – geöffnet.
- Zollstation und Gaststätte zwischen dem Herzogtum Braunschweig und Preußen.
- Grenzpunkt zwischen BRD und DDR.
- Grenzdenkmal an der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und
Sachsen-Anhalt.
Zur Geschichte des Fährturms zwischen Schöningen und Hötensleben
Hötensleben gehörte bis 1347 zum Land Braunschweig und dadurch zu Schöningen. Es kam zu Streitigkeiten und Kämpfen zwischen dem Erzbischof Otto von Magdeburg und Herzog Magnus von Braunschweig. Die Truppen des Erzbischofs nahmen Hötensleben und Schöningen ein.
Aber um Schöningen behalten zu können, gab Herzog Magnus Schloss und Amt Hötensleben an Otto von Magdeburg ab.
1347
Die Wirpke bzw. Aue wurde als Grenze zwischen dem Herzogtum Braunschweig und Preußen festgelegt. Die Gegend war sehr sumpfig und man konnte nur über eine Furt die Grenze wechseln. Wegen häufiger Streitigkeiten ließ der Rat der Stadt Braunschweig einen Turm erbauen, in dem der Zollerheber und eine Schutzwache untergebracht waren. Alles diente der Sicherung der Furt. Das Interesse war deshalb so wichtig, weil dieser Weg zu den Märkten nach Magdeburg führte.
1434
Erste urkundliche Erwähnung in Kämmereirechnungen der Stadt Braunschweig 8 Schillinge 5 Pfennige wurden verbucht für unse heren to Scheninge do se redden by dem nien torne. Dies ist ein Hinweis darauf, dass der Turm kurz vor dem Jahr 1434 entstanden sein muss. Kurze Zeit später wurden 12 Schillinge 8 Pfennige notiert für unse heren bey dem torne to Hotensleve.
1583
Im „Schöningischen Grentz-Register von 1583“ wurde erwähnt, dass der Turm für einen freien Krug gebraucht (Gastwirtschaft) und in Erbpacht vergeben wurde. Außerdem hatte der Turm erstmalig einen Namen. Im Grentz-Register heißt es, dass der Vördeturm unmittelbar im Ambt Schöningen gelegen ist. Auf einer Karte von 1651 ist der Turm zeichnerisch eingetragen. „Der mittelalterliche Turm mit erhaltenem Wehrgang ist rechts des Gasthauses, das direkt an ihn angebaut zu sein scheint, zu erkennen.“ (Dr. Monika Bernatzky)
Quelle der Karte: NLA-WO 16 ALT Nr. 608 BL. 26v ‑27r
Zu dieser Zeit wurde der Turm meist Föhrturm genannt.
1654
Stadtschreiber Viebing berichtet, dass an der Furt ein aufgemauerter Turm, ein Wohnhaus und eine freie Schenke erbaut waren. Neben dem Wohnhaus befand sich ein Teich. Ein vereidigter „Föhrmann“ war angestellt, der auf die „Föhr“ (Furt) zu achten und Vorfälle in Grenzsachen umgehend anzuzeigen hatte. Der Name des Turmes erfuhr inzwischen eine Änderung.
Negst der Aue an der Föhre steht ein aufgemauerter Turm, … der wird der Föhrturm genannt, …negst dabei ein Wohnhaus und freie Schenke, worinnen sie einen Föhrmann halten, welcher beeidigt wird, daß er fleißige Achtung auf die Föhr geben und wann etwas in Grenzsachen vorfället, alsobald und ungesäumt anzeigen muß.
Weiter schreibt Viebing im „Liber memorandum“, dass des Raths Föhrturm, ein absonderlicher separater Ort sei, der mit andern … Krügen und Schenken, im geringsten nichts zu tun hat. Hier bestand die Freiheit, fremde Biere auszuschenken. Wenn Fälle von Schlägerei, Blutrust oder auch wohl Todtschläge auftraten, konnten die Täter im Turm festgesetzt werden. Durch Stadtschreiber Viebing erfahren wir in diesem Absatz auch, dass 1625 durch Truppen des Hauptmann Hagen die Spitze des Turmes abgebrannt wurde. Also zeigt vorstehende Karte bereits den Zustand nach diesem Brand.