Zugehörigkeit

Die Zuge­hö­rig­keit des Fährtturms

Der Fähr­turm gehör­te ver­wal­tungs- und gebiets­mä­ßig nach Schö­nin­gen.
Er lag aber näher an Höten­s­le­ben. Die Höten­s­le­be­ner spra­chen von der Heyer­schen Gast­wirt­schaft, nicht vom Fähr­turm. Von Höten­s­le­be­ner Sei­te war der Besuch sehr gut. Vie­le Ver­ei­ne tra­fen sich im Fähr­turm. Wie stark der Fähr­turm von Schö­nin­gern besucht wur­de, ist lei­der nicht zu bele­gen. Münd­li­chen Aus­sa­gen zufol­ge soll er aber auch von Schö­nin­gern als Aus­flugs­ziel gewählt wor­den sein. Bei Amts­hand­lun­gen hieß es mal „der Fähr­turm in Höten­s­le­ben“, mal hieß es „der Fähr­turm in Schö­nin­gen“. Auf den Rech­nun­gen, die im Fähr­turm aus­ge­stellt wur­den, fan­den eben­falls bei­de Orte Verwendung.