1657
Hans Weihe aus Söllingen pachtete für 18 Taler, zwei fette Gänse und zwei Hühner und etwas Fisch den Föhrturm. Die Pacht ging an die Küche des Schlosses in Schöningen.
1662 bis 1672
Bertoldt Zwelchmeyer wurde Pächter
1672 bis 1678
Als neuer Pächter übernimmt Balthasar Tripp aus Schöningen den Fährturm.
Er zahlt jährlich 30 Reichstaler als Pacht. Folgende Verpflichtungen hatte er noch übernommen:
1. Er musste den Weg vom Schlagbaum bis zur Aue in gutem Zustand halten und darauf achten, dass die Reisenden zur Winterzeit und bei aufgelaufenem Wasser förderliche Hilfe erhalten, um bestmöglich durch die Furt zu kommen.
2. Ferner musste er zur Martinszeit jährlich zwei fette Gänse und zwei Hühner, sowie zu Martini und Ostern dem Rat der Stadt… jährlich zwei bis drei Gerichte guter Fische zur Küche liefern.
3. Schließlich war er noch dazu verpflichtet, für jede Ratsperson jährlich zwei Stück Vieh ohne Entgeld zu weiden und zu hüten.
An dieser Stelle muss noch einmal deutlich darauf hingewiesen werden, dass es sich hier nicht um einen Ort handelt, an dem eine Fähre über die Aue fuhr. Während anfangs in den Aufzeichnungen lediglich von einem Turm gesprochen wird, steht 1583 „Vördeturm“ in den Unterlagen und Viebing schreibt von einem „Föhrturm“. Bei der Pachtübernahme durch Balthasar Tripp heißt es, dass die Reisenden im Winter und bei Hochwasser Hilfe erhalten sollen, also ein klarer Hinweis darauf, dass diese Hilfe nicht zu allen Zeiten notwendig war. Die Aue führte damals vermutlich mehr Wasser als heute und deshalb war die Gegend häufiger überflutet und sumpfig. Karl Rose schreibt daher in seinem 2. Band Schöningen, dass der Name Furtturm passender wäre.
Weitere Pächter
1678 bis 1681
Heinrich Vasel aus Wackersleben
1681 bis 1684
Andreas Meyer
1684 bis 1687
Johann Drake
1687 bis 1691
unbekannt
1691 bis 1694
Nicolaus Dümeke
1694 bis 1704
Lorenz Schröder Bierstreit
Die Hötensleber gingen zu dieser Zeit wohl gerne auf ein Bier zum Wirt in den Fährturm oder kauften dort eine Kanne Bier für zu Hause. Dies gefiel dem Amtmann Grebe in Hötensleben jedoch nicht und er verlangte von jedem Hötensleber, der beim Fährwirt eine Kanne Bier holte, zusätzlich Geld/Zoll oder warf sie dafür sogar ins Gefängnis. Selbst wer sein Bier im Fährturm trank, wurde mit 4 Reichstalern Strafe belegt. So kam es, dass der Wirt Schröder in einer Woche nicht einmal ein halbes Fass Bier verkaufen konnte.
Über diesen geringen Bierabsatz im Fährturm beklagt sich der Rat der Stadt 33 bei den Fürstl. Brschwg.-Lünebg. hochverordneten Herren Schatz- und Landräten und stellt den Antrag, die Biersteuer wieder senken zu dürfen, um die brandenburgischen Leute anzulocken, dadurch einen größeren Umsatz zu erzielen und so der Biersteuerkasse höhere Einnahmen zu verschaffen. Die Antwort war für die Stadt gut ausgefallen und enthielt den Satz, dass sie (die Stadt) auf drei Jahre lang die Erlaubnis für die halbe oder einfache Biersteuer bei ihrem Föhrthurme haben solle.
1704 bis 1704
Wilhelm Lüder Sieverling
1704 bis 1712
Fr. Schünemann
1712
Franz Christoph Füllekruse Die Eidesformel, mit der Franz Füllekruse 1712 vereidigt wurde, um den „Vöhrthurm“ übernehmen zu können, ist als Protokoll überliefert. (Abgedruckt bei Karl Rose)
1712 bis 1727
Johan Konrad Kniep
In seine Zeit fiel ein Streit mit dem Amt Hötensleben wegen eines unerlaubten Hausbaues. Dadurch ist uns eine Zeichnung erhalten, die die räumlichen Aufteilungen und Bebauungen dieser Zeit erkennen lässt.
1727 bis 1730
Matthias Georg Reihewald
Grenzstreitigkeiten von 1727
Grenzstreitigkeiten gab es immer wieder. 1727 hatte der Hötenslebener Krüger Canitz auf der Wiese zur Hötenslebener Seite der Aue mit seinen Pferden Schaden angerichtet. (vermutlich handelt es sich hier um Wiese Nr. 7) Deshalb pfändete der Fährturmwirt Georg Reihewaldt, der zum Schutz jener Wiese vereidigt worden war, eines dieser Pferde und stellte es in seinem Stall ab. Der Krüger Canitz war sich keines Vergehens bewusst und holte sich in der Nacht sein Pferd aus dem Stall zurück. Im Gegenzug hatte das Hötenslebener Amt ein Schwein des Fährwirtes beschlagnahmt, weil es nach dessen Meinung auf Hötenslebener Land graste. Als der Fährwirt dem Hötenslebener Actuarius (Schreiber) seinen Vertrag mit der Stadt Schöningen zeigte, meinte dieser: „Die Leute verpachten mehr als sie haben, sie haben ihr Haus und den Schank und weiter nichts.“ Das Schwein wurde vorerst nicht herausgegeben. (Die Hötenslebener gingen also davon aus, dass alle Wiesen bis zur Aue zu ihrem Bereich gehörten.) Reihewaldt meldete den Fall der Stadt Schöningen und diese wandte sich an die Geheimen Räte in Wolfenbüttel. Auf Grund eines vorhandenen Grenz-Rezesses (ortsrechtlicher Vergleich) aus dem Jahre 1597 erhielt Schöningen Recht. Dort hieß es sinngemäß: Da also der Wachtmann im Scheiningschen Vordethurm hinter der Aue Richtung Hötensleben eine Wiese hat, soll es weiter-hin so bleiben, wie es war, dass ihm die Wiese gehört und er pfänden darf, was sich darauf befindet, um es in seinen Thurm zu nehmen. Es ist nichts dazu zu finden, ob oder wann Fährwirt Reihewaldt sein Schwein zurückbekommen hat.
1730 bis 1748
Friedrich Heike Ab 1745 wird die Neuverpachtung des „Förthurm“ jeweils im Blatt der neu erschienenen „Braunschweigische Anzeigen“ beworben.
Weitere Pächter
1748
Johann Nicolaus Himmel
1753
Johann Vincenz Crone
1754
Johann August Hertel
1763 bis 1768
Ludwig Bosse
1768
Heinrich Christoph Vasel aus Hötensleben kaufte Gelände und Haus erpachtweise. Er hatte 1000 Reichstaler sofort zu zahlen und jährlich 55 Reichstaler abzugeben. Im selben Jahr noch legte er den Bürgereid ab und wurde Schöninger Bürger. Nach dessen Tod (1789?) erbte seine Witwe den Fährturm.
1789 am 6.3. trat sie ihn aber schon an ihren Schwiegersohn August Sigismund Heuer (Heyer Hoyer) ab. Er über-nahm den Hof und trat in den Erbpachtvertrag von 1768 ein und wurde ebenfalls Schöninger Mitbürger. Er wurde als Wirt und Zollerheber vereidigt und übernahm zahlreiche Pflichten.
1826 August Siegemund Heyer (Sohn von Sigismund Heuer) wurde Nachfolger als Fährturmwirt. Er starb 1845 kinderlos im Alter von 42 Jahren und vererbte den Fährturm an seinen Neffen.
1845
Andreas Johann Christoph Heyer (Neffe von Siegemund Heyer) war beim Erbfall aber erst 10 Jahre alt. Deshalb wurde der Hof verpachtet und
1845 bis 1861
führte daher Hr. Ruhe aus Hötensleben die Geschäfte als Pächter Ackermann Vasel war der Vormund von Andreas Heyer. Er versuchte, das bestehende Erbpachtverhältnis zwischen den Fährturmwirten und dem Rat der Stadt Schöningen abzulösen. Die Verhandlungen dauerten bis 1858. Als Ablösungssumme musste Andreas Heyer 1507 Reichstaler, 27 Groschen und 7 Pfennig zahlen.
1861
Andreas Heyer übernahm nun im Alter von 26 Jahren selbst den Fährturm. 1878 errichtete er ein neues massives Haus, in dem das Postamt des preußischen Dorfes Hötensleben eingerichtet wurde.
1887
Starb Andreas Heyer. Seine Frau Marie Sophie Heyer geb. Rabe führte den Fährturm weiter.
1901
Ab diesem Jahr führte Otto Heyer für seine Mutter die Gastwirtschaft weiter.
1908
Erhielt er selbst die Konzession. Er baute einen großen Saal an und im Garten eine überdachte Holzbohlen-Kegelbahn, die von Schöningern und Hötenslebenern gern benutzt wurde. Sie litt aber sehr unter der Witterung, da sie nach einer Seite hin offen war. Wann diese Zubauten genau erfolgten ist unklar, aber die Gebäude tauchen schon in einer Zeichnung zu einer Versicherung von 1900 auf.
1911
Am 18. Februar wurde im Fährturm der „Fußballclub 1911 Hötensleben“ gegründet. In den Vorstand gewählt wurden: Paul Benecke als 1. Vorsitzender; Willi Goedecke als Schriftführer; Otto Heyer als Kassierer
1925
Grundsteinlegung eines neuen Schützenhauses und eines Schießstandes auf dem Gelände des Fährturms für die 1849 gegründete Schützenkorporation Hötensleben. Es bestand „die Absicht, Schützenhaus und Schießstand auf dem alten Gelände wieder zu errichten.“ Gemeint war Gelände in Hötensleben. Aber dieser Plan scheiterte daran, dass es erhebliche Meinungsverschiedenheiten politischer und persönlicher Art zwischen den Schützen und der Hötenslebener Gemeindevertretung gab.