Die Zugehörigkeit des Fährtturms
Der Fährturm gehörte verwaltungs- und gebietsmäßig nach Schöningen.
Er lag aber näher an Hötensleben. Die Hötenslebener sprachen von der Heyerschen Gastwirtschaft, nicht vom Fährturm. Von Hötenslebener Seite war der Besuch sehr gut. Viele Vereine trafen sich im Fährturm. Wie stark der Fährturm von Schöningern besucht wurde, ist leider nicht zu belegen. Mündlichen Aussagen zufolge soll er aber auch von Schöningern als Ausflugsziel gewählt worden sein. Bei Amtshandlungen hieß es mal „der Fährturm in Hötensleben“, mal hieß es „der Fährturm in Schöningen“. Auf den Rechnungen, die im Fährturm ausgestellt wurden, fanden ebenfalls beide Orte Verwendung.